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Plinius der Jüngere
Epistulae 4.10, Eine Auslegungssache
Du schreibst mir, dass Sabina, die uns als Erben eingesetzt hat, nirgends
befohlen hat, dass Modestus ihr Sklave frei sei, dass sie aber eben diesen
dennoch ein Legat (= Erbschaft) mit folgenden Worten/folgendermaßen
vermacht hat: "Für Modestus, den ich freigelassen habe."
Du fragst, was ich darüber denke. Ich habe mich mit rechtskundigen
Personen unterhalten: Alle waren einer Meinung, dass ihm weder die Freiheit
zusteht, weil sie ihm ja nicht gegeben wurde, noch das Legat, weil sie
es ja ihrem Sklaven gegeben hat. Aber mir scheint ein offensichtlicher
Fehler vorzuliegen und daher glaube ich, dass wir, so als ob Sabina geschrieben
hätte, das tun zu müssen, was sie selber glaubte, geschrieben
zu haben.
Ich vertraue darauf, dass du dich meiner Meinung anschließen wirst,
weil du den Willen der Verstorbenen für gewöhnlich sehr genau
einhältst, den gute Erben so einhalten sollen als wäre es das
Recht/Gesetz.
Daher möge er in Freiheit sein mit unserer Erlaubnis, er soll sein
Legat genießen, so als ob sie alles äußerst sorgsam verfügt
hätte. Denn sie hat sorgfältig gehandelt, weil sie ihre Erben
gut ausgewählt hat.
Lebe wohl!
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