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Plinius der Jüngere
Epistulae 1.23, Über das Tribunat
An Falco
1
Du fragst, ob ich der Meinung sei, daß Du während Deines Tribunats
plädieren dürftest. Es kommt darauf an, welche Bedeutung Du
dem Tribunat beimißt, ob Du es als "leeren Schatten",
als "nichtssagenden Ehrentitel" betrachtest oder als ein
sakrosanktes Amt, das von niemandem und so auch nicht von seinem Inhaber
entwertet
werden darf.
2
Als ich Tribun war, mag ich mich vielleicht geirrt haben, wenn ich
meinte, etwas Besonderes zu sein, aber als ob ich es wäre, habe ich auf jede
Tätigkeit vor Gericht verzichtet, erstens, weil ich es für erniedrigend
hielt, wenn der Mann, vor dem alle aufstehen, dem alle Platz machen müssen,
stünde, während alle andern säßen, daß ihm,
der jedem das Wort verbieten kann, von der Wasseruhr Schweigen geboten
wird, daß er, dem ins Wort zu fallen verpönt ist, sogar Schmähungen
zu hören bekommt, und wenn er sie ungerügt läßt,
für schlapp, wenn er sie rügt, für überheblich
gilt.
3
Und noch eine weitere Besorgnis stand mir vor Augen: Wen etwa mein
Mandant oder dessen Kontrahent an mich appellierte, sollte ich dann
einschreiten
und Beistand leisten oder mich ruhig verhalten, schweigen, gewissermaßen
mein Amt niederlegen und mich selbst zum Privatmann machen?
4
Diese Überlegungen waren es, die mich bewogen, mich lieber allen
als Tribun zur Verfügung zu haltenals einigen wenigen als Rechtsbeistand.
5
Aber wie gesagt, es kommt darauf an, welche Bedeutung Du dem Tribunat
beilegst, welche Rolle Du zu spielen gedenkst; ein kluger Mann paßt
sich so an, daß er sie auch durchführen kann.
Leb' wohl!
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