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Plinius der Jüngere
Epistulae 10.97, Christenbriefe: Traian an Plinius
Traian an Plinius
Du hast, mein Secundus, die Richtlinien bei der Untersuchung der Fälle
derer, die als Christen angezeigt waren, pflichtgemäß befolgt.
Zur allgemeinen Anwendung kann ja noch nichts erlassen werden, was bereits
verbindlich formuliert wäre.
Aufspüren soll man sie nicht; werden
sie angezeigt und überführt, sind sie zu bestrafen, aber so,
daß derjenige, der bestreitet, Christ zu sein, und der das durch
eine bestimmte Handlung bekräftigt - das heißt: durch Anbeten
unserer Götter - auch dann, wenn seine Vergangenheit verdächtig
ist, Gnade wegen reuiger Umkehr erlangt.
Ohne Verfassernamen vorgelegte Anschuldigungen sind aber bei keinem Straffall
am Platz. Denn das wäre ein übles Beispiel und steht unserer
Zeit nicht an.
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