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Plinius der Jüngere

Epistulae 10.97, Christenbriefe: Traian an Plinius

Traian an Plinius

Du hast, mein Secundus, die Richtlinien bei der Untersuchung der Fälle derer, die als Christen angezeigt waren, pflichtgemäß befolgt. Zur allgemeinen Anwendung kann ja noch nichts erlassen werden, was bereits verbindlich formuliert wäre.

Aufspüren soll man sie nicht; werden sie angezeigt und überführt, sind sie zu bestrafen, aber so, daß derjenige, der bestreitet, Christ zu sein, und der das durch eine bestimmte Handlung bekräftigt - das heißt: durch Anbeten unserer Götter - auch dann, wenn seine Vergangenheit verdächtig ist, Gnade wegen reuiger Umkehr erlangt.

Ohne Verfassernamen vorgelegte Anschuldigungen sind aber bei keinem Straffall am Platz. Denn das wäre ein übles Beispiel und steht unserer Zeit nicht an.