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Die letzten Erkenntnisgrundlagen
Bislang wurde nach Erkenntnisquellen gefragt. Nun soll die Frage nach
letzten Grundlagen der Erkenntnis gestellt werden.
a) Die gesicherten Erkenntnisgrundlagen
Unser Ausgangspunkt war: Ein logischer Urteilsgehalt ist wahr, "wenn
sich der Prädikatsgegegenstand am Subjektgegenstand findet"
(Schnee ist weiß). Auf dieser Grundlage der Definition der Wahrheit
werden wir die Sicherung der Erkenntnis vornehmen.
1. Analytische Urteile
Von einem analytischen Urteil spricht man, wenn der Prädikatsbegriff
und Subjektbegriff enthalten sind. Beispiel: Weißer Schnee ist weiß.
Das analytische Urteil führt nicht über den Subjektbegriff hinaus
und wird deshalb Erläuterungsurteil genannt. Das Erläuterungsurteil
braucht kein analytisches Urteil und keine Erfahrung. Es ist weder empirisch
noch a priorisch.
2. Wahrnehmungsurteile
Zum Aufbau einer Wissenschaft ist nach Urteilen zu suchen, welche man
Erweiterungsurteile nennen kann. Die Wichtigkeit der Erfahrung durch Wahrnehmung
spielt hier eine Rolle. Durch bloße Wahrnehmung kann man lediglich
feststellen, was in der Gegenwart e i g e n e r Bewußtseinsinhalt
ist. Die Außenwelt und die Urteile anderer Personen bleiben dabei
unberücksichtigt. Beispiel: "Meine Geschmacksempfindung ist
angenehm" (z.B. süß). Damit wird festgestellt, daß
ich, ohne Berücksichtigung anderer Meinungen einen Prädikatsgegenstand,
nämlich "angenehm" am Subjektgegenstand finde. Ein solches
Urteil ist nicht a priorisch, es bedarf der Sicherung durch Erfahrung.
Es ist auch nicht analytisch, denn das Prädikat "angenehm"
ist nicht im Subjekt "Meine Geschmacksempfindung" enthalten.
Es erweitert jedoch meine Kenntnis von Gegenständen. Es ist synthetisch.
Dass die Möglichkeit eines solchen Wahrnehmungsurteils besteht, zeigt,
daß es gesicherte Realerkenntnis gibt. Der radikale Skeptizismus
und der Nihilismus in erkenntnistheoretischer Hinsicht sind schon damit
widerlegt. Mit Warhnehmungsurteilen kommt man jedoch nicht über das
eigene, gegenwärtige Bewußtsein hinaus. Deshalb können
Wahrnehmungsurteile nicht als Gegenstand schlüssiger Beweise verwendet
werden. Der Aufbau der Wissenschaft will eine Vorausschau auf Zukünftiges
erreichen. Ebenso hat jeder Mensch in seinem praktischen Leben den nächsten
Schritt vor Augen. Wären schlichte Wahrnehmungsurteile unsere einzige
Erkenntnis, kämen wir keinen Schritt vorwärts.
3. Synthetische Idealurteile
An Gegenständen erfassen wir neben dem Dasein "auch das So-Sein"
(Husserl: Wesensschau). Ich erfasse mit der "So-Seins-Wahrnehmung"
ein Objekt, welches sich an einem daseienden Bewußtseinsgegenstand
findet. Beispie 1: Höre ich einen Ton und sehe von seinem Dasein
ab, so verbleibt das "So-Sein" (z.B. Klangfarbe, Tonhöhe,
Lautstärke). Beispiel 2: Sehe ich zwei schwarze Punkte auf weißen
Grund, kann ich von ihrer Farbe, Form und anderen Eigenschaften absehen,
und das Idealobjekt 2 im Kopf behalten. Die Zahl 2 haftet nicht mehr an
dem vorausgegangenen Bewußtseinsvorgang, weshalb die Artithmetik
auch ohne Bewußtseinsvorgänge zu Rande kommt. Kurz: Wir können
aufgrund von Soseinswahrnehmungen Idealobjekte abstrahieren.
Solche synthetischen Idealurteile werden in den Wissenschaften gebraucht.
Einführung
in die Logik (Kurs)
Formen
der Wirklichkeit (Mauthner)
Wird fortgesetzt
b) Die nicht sicherbaren letzten Erkenntnisgrundlagen
1. Die Voraussetzung des Erinnerungsvertrauens
2. Die Regelmäigkeitsvoraussetzung
3. Die Gesetzmäßigkeitsvoraussetzung
c) Die zurückführbaren Erkenntnisgrundlagen
1. Das Kausalitätsprinzip
2. Kausalgesetz und Theorie der Induktion
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