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Gerhardt Paul 1607 - 1676
Lebensdaten
Kirchenliederdichter
Geboren am 12.3. 1607 in Gräfenhainichen bei Wittenberg, gestorben
am 27.5.1676 in Lübben (Niederlausitz).
1622: Fürstenschule in Grimma
1628: Studium der Theologie in Wittenberg.
Ende 1651: Propst in Mittenwalde bei Berlin und Inspektor der umliegenden
Landpfarreien und verheiratete sich am 11.2. 1655 mit Anna Maria, der
jüngsten Tochter des genannten Kammergerichtsadvokaten. Im Sommer
1657 kam er nach Berlin als Diakonus an St. Nikolai, in einer Zeit schwerer
Lehrstreitigkeiten unter den lutherischen und reformierten Theologen und
Predigern. Sie wurden dadurch verschärft, daß Friedrich Wilhelm,
der Große Kurfürst, in seinem Bestreben, seinem Volk und Land
den so notwendigen Kirchenfrieden zu verschaffen, die Verpflichtung der
Pfarrer auf die »Konkordienformel« bei der Ordination aufhob,
»das unnötige Eifern, Gezänk und Disputieren der Geistlichen
auf den Kanzeln« verbot und seinen Landeskindern das Studium der
Theologie und Philosophie in Wittenberg untersagte. G. arbeitete vorzügliche
lutherische Gutachten aus für das von dem Großen Kurfürsten
ausgeschriebene Religionsgespräch zwischen den lutherischen und reformierten
Predigern Berlins. Es dauerte von Anfang September 1662 bis Ende Mai 1663,
erweiterte aber nur noch den Riß, den es heilen sollte.
Gerhardt konnte sich auf Grund seiner einstigen Verpflichtungen auf die
Konkordienformel nicht dazu entschließen, durch Unterschrift die
kurfürstliche Verordnung vom 16.9. 1664 anzuerkennen, die unter Androhung
der Amtsenthebung den Kirchenstreit verbot. G. wurde deswegen am 13.2.
1666 seines Amtes entsetzt, aber am 9.1. 1667 durch den Großen Kurfürsten
wieder in sein Amt eingesetzt wegen der vielen Bittschriften und Bemühungen
der Bürgerschaft und des Magistrats, der »Gewerke« und
der märkischen Landstände. Er konnte seiner Wiedereinsetzung
nicht recht froh werden, weil ihm die Unterschrift zwar erlassen war,
der Kurfürst aber von ihm erwartete, daß er sich auch so den
Verordnungen fügen werde. Darum nahm G. seine Amtsgeschäfte
wohl wieder auf, aber noch nicht die Predigttätigkeit, so daß
sich der Magistrat an den Kurfürsten wandte mit der Bitte, er möchte
ihm den Gehorsam gegen die Verordnungen erlassen und ihm gestatten, bei
allen lutherischen Bekenntnisschriften, namentlich der Konkordienformel,
zu verbleiben und nach ihr seine Gemeinde zu unterweisen. Da der Große
Kurfürst auf diese Bitte nicht einging, glaubte G. um seines Gewissens
und Bekenntnisses willen im Februar 1667 freiwillig auf sein Amt verzichten
zu müssen. Am 5.3. 1668 verlor er seine Gattin, die ihm fünf
Kinder geschenkt hatte, von denen aber vier bereits gestorben waren. Vom
Tag seiner Amtsenthebung an bis August 1668 bezog G. sein Gehalt unverkürzt
weiter und behielt auch seine Amtswohnung bei. Im Oktober 1668 wählte
ihn der Magistrat von Lübben einstimmig zum Archidiakonus, und am
Trinitatisfest 1669 wurde er in sein neues Amt eingeführt. - Neben
Martin Luther ist G. der bedeutendste Liederdichter der evangelischen
Kirche. Seine dichterische Schaffenskraft erreichte während der Kandidatenjahre
in Berlin ihren Höhepunkt; denn die meisten und wertvollsten seiner
Lieder sind die Frucht eines einzigen Jahrzehnts: etwa der Zeit von 1643-53.
Für die Verbreitung seiner Lieder hat der Dichter selbst nichts unternommen.
Daß sie bekannt wurden, ist das Verdienst Crügers und dessen
Nachfolger Johann Georg Ebeling.
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