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Hoffmann
von Fallersleben
Das
Lied der Deutschen
Deutschland,
Deutschland über alles,
Über alles in der Welt,
Wenn es stets zu Schutz und Trutze
Brüderlich zusammenhält;
Von der Maas bis an die Memel,
Von der Etsch bis an den Belt:
Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt!
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang
Sollen in der Welt behalten
Ihren alten, schönen Klang,
Uns zu edler Tat begeistern
Unser ganzes Leben lang
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Für das deutsche Vaterland!
Danach laßt uns alle streben
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand:
Blüh im Glanze dieses Glückes,
Blühe, deutsches Vaterland!
Geschrieben
auf Helgoland am 26. August 1841
Geschichtlicher
Hintergrund Deutschlandlied
Auf einer Schiffsreise
von Hamburg nach Helgoland wurde Hoffmann von Fallersleben angeregt, für
Deutschland ein Lied zu schreiben. An Bord des Schiffes spielte die Kapelle
für die Franzosen die Marseillaise, für die Engländer ertönte
"God save the King", für die Deutschen aber blieben die
Bläser stumm. Diese Situation empfand der politisch engagierte Dichter
als schmerzlich. An seinem Reiseziel angelangt verfaßte er am 26.
August 1841 auf der damals noch englischen Klippeninsel den Text des Liedes
"Deutschland, Deutschland über alles".
Sein Hamburger Verleger Campen kaufte es ihm am 29. August 1841 für
4 Louisdor ab. Mit Hoffmanns Zustimmung unterlegte er dem Text die Melodie
von Haydns Kaiserquartett und veröffentlichte es am 1. September
1841.
Im Vormärz viel gesungen, begleitete das Lied auch die unruhigen
Tage der Märzrevolution von 1848. Es wurde insgesamt 58 mal vertont,
aber die Melodie Haydns setzte sich schließlich durch. Bei der Inbesitznahme
Helgolands durch das Deutsche Reich am 10. August 1890 sang man das Deutschlandlied
öffentlich.
Am 11. August 1922 wurde es zur Nationalhymne der Weimarer Republik erklärt.
Im Dritten Reich war es üblich, nur seine erste Strophe zu singen.
Obwohl das Lied bis zur Gründung der Bundesrepublik verboten war,
wurde "Das Lied der Deutschen" 1952 zur Nationalhymne der BRD.
In einer Erklärung der Bundesregierung vom 8. Mai 1952 heißt
es: "Es ist daher davon auszugehen, daß das Deutschlandlied
als Ganzes Bundeshymne ist, jedoch aus staatspolitischen Gründen
nur die dritte Strophe gesungen wird". Bis heute hat sich nichts
daran geändert.
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