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Geschichte
Die Bauern im Mittelalter Allgemein Entwicklung in Deutschland ab ~ 1200 Ab ~1200 werden zur Erhöhung der Einkünfte aus den Grundherrschaften in Niedersachsen und Westfalen mehrere Hufen zusammengefaßt und Freigelassenen zu höherer Zeitpacht gegeben; die überzähligen Freigelassenen treiben Gartenbau oder ziehen in die Städte oder nach dem Osten. In Mittel-, West- und Süddeutschland bleibt die große Menge der Landbevölkerung erblich zinspflichtig. Brotkonsum setzt sich gegenüber der nach wie vor verbreiteten Breinahrung stärker durch. Durch den wachsenden Einfluß des Adels, der freie Klein-Bauern (althdt. giburo, mhdt. bure, gebure, eigtl. "Mitbewohner, Dorfgenosse") als Gefolgsleute in seine Abhängigkeit bringen konnte, kam es zu einer Nivellierung innerhalb des ma. Bauerntums. Andererseits gab es auch für Unfreie Möglichkeiten sozialen Aufstiegs als Verwalter (Meier) grundherrlichen Besitzes. Neben der Grundherrschaft kannte das ma. Bauerntum auch das genossenschaftliche Element von Marktgenossenschaft und Dorfgemeinde. Mit der sich immer weiter ausbreitenden Geldwirtschaft erschien es vielen Grundherren vorteilhafter, an Stelle der Ernteablieferungen eine festgesetzte Geldsumme von den Bauern zu fordern. Auch die Hand- und Spanndienste konnten in einigen Gegenden durch Geldzahlungen abgelöst werden. Das notwendige Bargeld verschaffte sich der Bauer durch den Verkauf seiner Waren auf dem Markt in der Stadt. Dadurch wurden viele Bauern freier. Bevölkerungszuwachs, steigender Getreidepreis und das Ausbleiben von Hungersnöten bis ins 14. Jh. waren der Erfolg verbesserter Anbaumethoden (Aufkommen der Hülsenfrüchte, verbesserter Einsatz von Zugtieren und Pflug, Einführung der Dreifelderwirtschaft). Das Wachsen der Städte erleichterte dem Bauern den Absatz seiner Erzeugnisse und spornte ihn an, die Produktion zu vergrößern. Er düngte den Acker, der die Winterfrucht tragen sollte, oft mit kalkhaltiger Tonerde. Um die Viehhaltung zu steigern, wurde auf dem Brachland Klee angebaut. Besonders die Schafzucht brachte reichen Ertrag, weil der Wollstoff Kleidung aus Leder, Pelz oder Leinen verdrängte. Obschon viele Bauern im späten Mittelalter reicher geworden waren, ihre Söhne in die Stadt und gar auf die Universitäten schickten, war der Bauernstand bei Rittern und Bürgern verachtet. Zahlreiche Verordnungen verboten den freien Bauern, sich wie Ritter zu kleiden oder Schwert und Lanze zu führen. In den Augen des Städters war der Bauer plump, gefräßig, bösartig, ein Packesel aller häßlichen menschlichen Eigenschaften. Die Ritter und Fürsten hielten ihn für faul, hinterlistig und geldgierig. Die Grundherren trachteten danach, ihn erneut in völlige Abhängigkeit zu bringen. Sie erhöhten nach und nach die Abgaben, die er zu leisten hatte, und hoben einseitig und willkürlich die erworbenen Rechte auf. Den Bauern wurde immer stärker bewußt, daß ihre Unfreiheit und Abhängigkeit nicht einer gottgewollten Ordnung entsprachen, sondern sich aus dem Eigennutz der Großen und Mächtigen ergaben. Aus dem Gefühl heraus, durch die Verweigerung der grundherrlichen Forderungen gleichzeitig die eigene Würde zu verteidigen, entwickelten sich seit dem Ende des 14. Jh. in England, Frankreich und vor allem Südwest- und Mitteldeutschland zahlreiche Bauernaufstände. Allerdings gab es auch vorher schon Verweigerungen und Zusammenschlüsse:
BegriffeDorf
Ansammlung mehrerer Bauernhäuser, die von Obst- und Gemüsegärten umgeben waren. In der Ebene führten meist zwei Wege durch das Dorf, an deren Kreuzung sich der Dorfplatz mit der Dorflinde befand. Nicht weit davon lagen Gemeindehaus, Kirche und Friedhof. Im Gebirge erstreckten sich die Siedlungen meist längs der Straße. Das Acker- und Weideland lag hinter den Häusern, den Hang hinauf bis zum Wald. In den Kolonisierungsgebieten östlich der Elbe und Saale lagen die Häuser der Siedler meist um den runden Dorfplatz. Jeder Dorfbewohner, der einen Hof besaß, hatte Anrecht an der "Allmende" (Wald, Wiese, Moor und Heide, die zum Dorf gehörten). Die Versammlung der Berechtigten bestimmte, wieviel Brennholz geschlagen, wieviele Schweine zur Eichelmast in den Wald getrieben werden durften oder welches Ödland zur Urbarmachung freigegeben werden sollte. Das Jagd- und Fischrecht war allerdings inzwischen zum Vorrecht der Grundherren geworden. Meier
Autor: Eckhart Triebel
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