12. Jahrhundert
Ab ~1100 entwickelt sich in Deutschland die städtische Gemeindeverfassung:
Keine grundherrliche Hörigkeit, eigene Gerichtsbarkeit mit Schöffen,
Mitverwaltung eines Teils der Einwohner und das Marktrecht. Im Verlauf
des 12. Jh. kommt die Stadtmauer dazu.
13. Jahrhundert
Um ~1200 überwiegt bisher der Fachwerkbau. Steinbau nur für
Burgen, Kirchen und Rathäuser.
Aus den mächtigsten Familien bildet sich ein die Verwaltung leitendes
Patriziertum.
Um 1250 gewinnen die Reichsstädte immer mehr Rechte (Wehr-, Münz-,
Zoll-, Geleitrecht u.a.). In Süddeutschland gibt es ca. 70 Reichsstädte,
in Norddeutschland weniger, da dort Krongüter seltener sind.
14. Jahrhundert
Backstein-Giebelwand der Wohnhäuser in nord- und ostdeutschen Städten
Stadtentwicklung in Deutschland
Die mittelalterliche Stadt konnte ihren Ursprung in verschiedenen Siedlungskernen
haben:
1. Ehemals römische Städte, die durch Erstarken ihrer civitas
(Bürgerschaft), durch einen Bischofssitz (Regensburg, Köln)
oder eine KaiserPfalz (Aachen) aufblühten.
2. Klostergründung mit Bischofssitz und Siedlung für freie
und/oder abhängige Gefolgschaft der Kirche (Bamberg).
3. Anlage von kaiserlichen Pfalzen oder fürstlichen Burgen als
Stätten der Rechtsprechung mit Siedlung für Gefolgschaft und
für schutzsuchende Handwerker und Händler (Goslar, Paderborn).
4. Marktsiedlungen freier Kaufleute und Handwerker; sie entstanden meist
aus den Wik-Siedlungen germanisch-slawischen Ursprungs (als älteste
Hildesheim) - Wik ist mit vicus (lat. Dorf) verwandt.
5. Wachstum freier Meierhöfe (mit Steuereinnehmerei) oder von Dörfern
mit Marktrecht (Flecken).
6. Gründung aus bestehendem Anlaß: Silberbergbau in Frankenberg
(Sachsen) und in Freiberg im sächs. Erzgebirge Ende des 12. Jh.
Vor 1200 entfielen in Deutschland 3 Klosterstädte auf 1 Adels-
und 1 reine Bürgerstadt. Kirche, Adel und Bürger haben je
eigene Beiträge zum Städtebau ihrer Zeit geleistet. Jene Klosterbruderschaften,
die die ersten frühchristlichen Kloster- und Gemeindekirchen erbauten,
entwickelten sich zu Bauhütten (Genossenschaften von Steinmetzen
und Maurern), die in der Hochblüte des MA die gotischen Dome und
Münster als Stadtkirchen errichteten.
Die Kaiserpfalz, zunächst als Stätte öffentlicher Rechtsprechung
gebaut, wurde Vorbild für die Bauten des Adels, aber auch für
das Rathaus, das vom niederen Gericht zum Sitz der Selbstverwaltung
freier Reichsstädte aufstieg und damit Symbol städtischer
Freiheit wurde. Von den Adels- und Klosterburgen übernahmen die
Städte die Mauern, Befestigungsanlagen und den Namen: der Begriff
"Bürger" für das lat. civis entstand im Mittelalter.
Dom, Rathaus und Stadtmauern wurden für Jahrhunderte die weithin
sichtbaren "Wahrzeichen" der Stadt. Ihre Mitte blieb seit eh und je
der Markt, dessentwegen Kaufleute und Handwerker Städte gebaut
und mit der Welt über ihre Handelswege verbunden hatten. Im Grundriß
zeigen die ma. Städte üppige Formenvielfalt. Es gab keinen
einheitlichen Stadtbaustil ebensowenig wie einen Kodex für
den Stadtumriß.
Die Zahl der deutschen Städte stieg von ca. 40 im 9. Jh. auf ca.
3000 im 14. Jh.; ihr Anstieg war im 13. Jh. am größten. Dafür
gab es mehrere Gründe: Einführung der Dreifelderwirtschaft
aus Frankreich und verbesserte Geräte (Pflug aus Eisen), dadurch
Ansteigen der Bevölkerungszahl (von ca. 2 Mio. Einwohner um 900
über ca. 10 Mio. um 1200 auf ca. 16 Mio. um 1340 vor Ausbruch der
Pest). Und mit dem Ziel der Christianisierung (d.h. Geldeintreibung)
heidnischer Gebiete (Deutscher Orden) betrieben Kaiser und Kirche deren
Kolonisation durch die Gründung und den Bau neuer Städte.
Seit der Mitte des 11. Jh. wuchsen die Städte rascher an. In Bremen
kamen schon damals Kaufleute aus allen Weltgegenden zusammen; in Köln
sprach man im Jahre 1074 von 600 der allerreichsten Kaufleute; Regensburg
war der große Umschlagplatz für die Waren aus Italien, Deutschland
und den slawischen Ländern; über Passau begannen die großen
Salzkarawanen zu wandern, die durch den Böhmerwald nach Prag zogen
und an der Nordseeküste erblühte Brügge zur reichsten
Stadt des Nordwestens, die mit allen handeltreibenden Städten des
Abendlandes in Verbindung stand.
Alle Städte waren wegen der hohen Sterblichkeitsrate auf Zuwanderung
angewiesen. Die persönliche Freiheit ("Stadtluft macht frei"),
die Rechtsgleichheit (Stadtrecht) und die besseren wirtschaftlichen
Möglichkeiten übten eine außerordentliche Anziehungskraft
auf die Landbevölkerung aus. Die besondere Leistung der Stadt bestand
im Aufbau einer umfassenden Markt- und Verkehrswirtschaft, in der Konzentration
von Handel und Gewerbe, in einer planmäßigen Wirtschaftspolitik,
in der wirtschaftlichen Beherrschung des Umlandes, der Erschließung
neuer Absatzräume und der Entwicklung einer blühenden bürgerlichen
Kultur. Ihre politische Bedeutung lag besonders in ihrem Festungscharakter
und ihrer überlegenen Finanzkraft. Politische und wirtschaftliche
Zusammenschlüsse (Lombardenbund, Rhein. und Schwäb. Städtebund,
Hanse u.a.) sicherten politischen Einfluß. Die freien Reichsstädte
nahmen allerdings erst ab 1489 als geschlossene Kurie an den Reichstagen
teil.
Entwicklung in Europa
Das Leben spielte sich in bescheidenem Rahmen ab, in der Abgeschiedenheit
eines Klosters, in der Beengtheit einer kümmerlichen Burg, in der
Trostlosigkeit eines winzigen Weilers. In solch armseligen Dörfern
oder auf abgelegenen Höfen wohnten damals die weitaus meisten Menschen.
Großstädte im heutigen Sinn gab es in Europa nur wenige: Paris,
Florenz, Venedig oder Genua. Hier zählte man schon mehr als 100.000
Menschen. Zu den Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern zählten
Rom, Brügge, Gent, Mailand, Bologna, Palermo und - als einzige deutsche
Stadt - Köln. Mit Abstand folgten dann mit einer Einwohnerzahl zwischen
10.000 - 50.000 so berühmte Namen wie Bordeaux, Marseille, Barcelona,
Toledo oder London. Im deutschen Sprachraum erreichten Hamburg, Lübeck,
Regensburg, Nürnberg, Straßburg, Wien, Prag und selbst Lüneburg
diese Größe, doch insgesamt hat es wohl kaum mehr als 50 Städte
gegeben, die eine Einwohnerzahl von mehr als 5.000 Menschen vorzuweisen
hatten. Dagegen existierten - abgesehen von den zahllosen kleinen Dörfern
- immerhin Orte mit weniger als 200 Einwohnern, die gleichwohl das Stadtrecht
besaßen.
Die Besiedlung Europas war zwar sehr unterschiedlich, insgesamt jedoch
dünn. Angesichts der katastrophalen Überlandwege hatten bis
auf ganz wenige Ausnahmen tatsächlich nur solche Siedlungen eine
Zukunft, die an Flüssen lagen, die zumindest für Plattschiffe
ohne Kiel befahrbar waren. So existierten z.B. im Siedlungsgebiet an der
Mosel zwischen den Römerstädten Trier, Mainz und Köln um
das Jahr 800 herum erst rund 100 Dörfer, deren Anzahl sich bis 900
etwa verdoppelte. Um 1000 wurden schon 350 Orte gezählt, um 1100
fast 600, und im Jahr 1200 waren es dann an die 1000. Jede dieser Ansiedlungen
zählte zwischen 200 und 250 Menschen.
Was die allgemeine Bevölkerungsentwicklung betrifft, so lebten in
Europa im 4. Jh. nach vorsichtigen Schätzungen vermutlich um die
60 Mio. Menschen, zunächst im relativen Schutz des noch existierenden
Römischen Reiches. Nach dessen Zusammenbruch jedoch reduzierten im
Laufe der Völkerwanderung und danach Seuchen die Bevölkerungszahl,
die ihren Tiefpunkt etwa um das Jahr 600 herum mit 27 Mio. Menschen erreichte.
Um die Jahrtausendwende werden dann schon wieder 42 Mio. Menschen vermutet
und um das Jahr 1300 gar 60 bis 70 Mio, ehe dann im 14. Jahrhundert die
großen Pestwellen heranrollen und die Bevölkerung vermutlich
um mehr als die Hälfte dezimieren.
Städte
Erfurt
An einer Furt über die Gera gegründet. 741 errichtete Bonifatius
das Bistum, das um 752 zugunsten des Erzbistums Mainz aufgehoben wurde.
852, 936 und 1181 fanden wichtige Reichstage statt. Die Stadtumwallung
von 1066 gehört zu den frühesten Befestigungen in Deutschland.
1080 wird die Stadt erobert und in Brand gesteckt. Im 11. und 12. Jh.
werden nebeneinander königliche und mainzische Münzen geprägt.
1120 ist erstmals von den "Bürgern Erfurts" die Rede. 1141 bis 1255
Herausbildung eines bürgerlich-patrizischen Rates und Kampf des Rates
und der Bürgerschaft um die Erringung der kommunalen Autonomie. Seit
dem 13. Jh. entwickelt E. sich zu einem der größten Waidmärkte
des Reiches. In etwa 300 Dörfern Thüringens wird die Waidpflanze
angebaut, aus deren Blättern man ein begehrtes und gewinnbringendes
Blaufärbemittel gewinnt und welches mit dem wirtschaftlichen Aufschwung
der Stadt eng verbunden ist.
Erfurt ist bereits im 13. Jahrhundert zu einem Bildungszentrum von weit
ausstrahlender Bedeutung herangewachsen. Keine andere Stadt in Deutschland
hat in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts mehr Studenten. Im
carmen satiricum von 1281/1283 wird die Zahl von 1000 Erfurter
Scholaren angegeben. In der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts entwickelt
sich das Erfurter
studium generale zur bedeutendsten Bildungsanstalt
im Römisch-Deutschen Reich. 1279 erreichen die Auseinandersetzungen
zwischen städtischen und kirchlichen Gewalten einen Kulminationspunkt.
Erzbischöfliche Amtsträger werden mißhandelt und aus der
Stadt verjagt. Der Erzbischof antwortet mit dem Bann. Das verhängte
Interdikt lastet zweieinhalb Jahre auf der Stadt. 1289/90 hält Rudolf
von Habsburg Hof in Erfurt (Peterskloster). Die Stadt wird für zehn
Monate zum Mittelpunkt der Reichsverwaltung. Auf dem Erfurter Reichstag
stehen die Regelung der Thronfolge im Hinblick auf die Nachfolge seines
Sohnes Albrecht und die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Reichsrechte
und des Landfriedens in Thüringen auf der Tagesordnung. Zur Wiederherstellung
des Landfriedens in Thüringen werden mit Hilfe der Erfurter über
60 Raubritterburgen und ummauerte Höfe gestürmt und zerstört.
Mit ca. 18.000 bis 20.000 Einwohnern entwickelt sich die Stadt im 14.
und 15. Jh. zu einer Stadt im Range einer mittelalterlichen Großstadt.
Sie erreicht damit den Gipfel ihrer wirtschaftlichen, politischen und
geistig-kulturellen Entwicklung im Mittelalter.
Die Stadt wird überragt vom Dom (15. Jh.) und der dreitürmigen
Severikirche (12.-14. Jh.); erhalten sind mehrere ma. Kirchen, u. a. Peterskirche
(12.-14. Jh.), Klosterkirche der Ursulinerinnen (13. Jh.), Barfüßerkirche
(14. Jh.) und Predigerkirche (13.-15. Jh.). Der spätgotische Bau
der Alten Universität brannte 1945 aus; mit Häusern überbaut
ist die Krämerbrücke (14. Jh.); in der Altstadt zahlreiche Häuser
aus der Gotik und Renaissance.
Köln
Entwickelte sich vor allem im 2. Jh. als Hauptstadt Niedergermaniens
rasch zu einem Zentrum des Kunsthandwerks (vor allem Gläser) und
Handels. Als Knotenpunkt an der Kreuzung der von Italien nach Norden
verlaufenden mit der von Westeuropa in den Osten und den Donauraum führenden
Straße und als bedeutender Binnenhafen erfuhr K. im MA einen Aufschwung.
An der Stelle des rechtsrheinischen Kastells entstand ein fränkischer
Königshof, der den Kern der aufstrebenden Siedlung Deutz bildete
(1230 Stadtrecht). Während der Stadtherrschaft der Erzbischöfe
953-1288 kam es zu schweren Auseinandersetzungen mit den Bürgern.
Auf Grund enger Handelsbeziehungen mit England wurde K. noch vor Entstehen
der Hanse wichtigstes Mitglied einer Kaufmannsverbindung in London.
Das Patriziat wurde 1370/96 durch die Zünfte aus seiner beherrschenden
Stellung in der städt. Selbstverwaltung verdrängt.
Eines der ältesten Erzbistümer des späteren Hl. Röm.
Reiches. Seit 1031 war der Erzbischof Erzkanzler für Italien (Grundlage
der späteren Kurwürde). Die für die Reichspolitik bedeutendsten
Erzbischöfe waren Pilgrim (1021-36; erstmals Ausübung des
dann bis 1657 zwischen K. und Mainz strittigen Krönungsrechts),
Anno (1056-75), Rainald von Dassel (1159-67; wichtiger Berater Friedrich
I. Barbarossa), Philipp von Heinsberg (1167/68-91) und Konrad von Hochstaden
(1238-61).
Neben ihrer Bedeutung für die Münze war die Stadt auch für
die Bildung wichtig. Hier befand sich z.B. das Generalstudium der Dominikaner
Lübeck
Vorgängersiedlung war Alt-Lübeck an der Mündung der Schwartau
in die Trave; entstand im 11. Jh. als Zentrum des wendischen Wagrien
bei einer aus dem 10. Jh. stammenden wendischen Ringburg (wend. Liubice);
im 11. und 12. Jh. Ausgangspunkt der Christianisierung der Wenden. Zwischen
denen, Deutschen und Dänen umstritten; 1138 zerstört und aufgegeben.
Die 1143 angesiedelte Kaufmannssiedlung wurde nach Zerstörungen
1158/59 durch Heinrich den Löwen neu gegründet und ein Jahr
später das Bistum Oldenburg dorthin verlegt. Das der Stadt verliehene
Soester Recht (um 1120 aufgezeichnet; s.a. Stadtrecht) wurde umgestaltet
und als lübisches Recht an über 100 Städte verliehen.
1188 Erhaltung durch Privileg einer Garantie seiner Rechte und seines
Landgebietes. 1226 wurde Lübeck Reichsstadt und blieb im wesentlichen
bis 1937 selbstständig. Bündnisse mit norddeutschen Fürsten,
See- und Handelssstädten führten zur Gründung der Hanse,
deren Führung die Stadt übernahm (seit 1358 Hansetage in Lübeck).
Blütezeit in der 2. Hälfte des 14. Jh.
1250 erhält die Stadt Handelsprivileg in Norwegen. Durch weitere
Vorrechte in der Folgezeit kommt Norwegen wirtschaftlich in stärkste
Abhängigkeit von der Hanse.
Magdeburg
Marktrecht seit 965, Erzbistum seit 968. In der 2. Hälfte des 12.
Jh. besondere Blüte des Handels (Fernhandel mit Getreide, Salz,
Kupfer, Silber). Das 1188 erstmals kodifizierte Magdeburger Recht gewann
vor allem im 13. Jh. weiteste Verbreitung. Im 13. Jh. begann sich die
Stadt von der erzbischöflichen Herrschaft zu lösen (1244 Rat
bezeugt, 1294 Schultheißenamt von der Stadt erworben).
Mainz
Geht auf eine keltische Siedlung zurück. Das um 297 erstmals als
"civitas" bezeichnete und befestigte M. war Hauptstadt der um
300 neugebildeten Provinz Germania prima. Seit 747/782 war M.
Erzbistum. Der Erzbischof war zugleich Primas Germaniae, Erzkanzler
des Reiches (ständig seit 965) und gehörte seit dem Ende des
12. Jh. zu den Kurfürsten. Bis zur Mitte des 14. Jh. umfaßte
die Kirchenprovinz M. 14 Bistümer: Konstanz, Eichstätt, Speyer,
Straßburg, Worms, Würzburg, Augsburg, Chur, Halberstadt,
Hildesheim, Olmütz, Paderborn, Prag und Verden.
1235 erließ Friedrich II. hier den Mainzer Reichslandfrieden,
ein Reichsgesetz, das neben einer Einschränkung des Fehdewesens
die Straffung der Reichsgewalt und die Sicherung der ihr verbliebenen
Hoheitsrechte zum Ziel hatte; bildete ein Gegengewicht zu den Fürstenprivilegien
(wird als erstes Reichsgesetz auch in deutscher Sprache veröffentlicht).
Sein Pfingstfest 1235 mit seinen Turnieren und der Prachtentfaltung
des sizilianischen Hofes gilt als einer der Höhepunkte des Mittelalters.
München
1157/58 entschließt sich Herzog Heinrich der Löwe (um 1129-95)
von Bayern und Sachsen, die Zollbrücke, die in Oberföhring
auf dem Gebiet des Bischofs von Freising über die Isar führt,
niederzureißen und einige Kilometer flußaufwärts bei
der Siedlung "Munichen" ("bei den Mönchen") auf eigenem Gebiet
wieder aufzubauen und den Zoll selbst zu kassieren. Der Bischof Otto
von Freising (nach 1111-58) ist aber der Onkel Kaiser Friedrich I. Barbarossa;
also muß ein kaiserlicher Schiedsspruch her. Heinrich der Löwe
darf die Zollbrücke behalten, München (als Salzniederlage)
wird Markt mit eigener Münzschmiede, Zöllen und Stadtmauer
(1214/17 Stadt, 1294 erstes Stadtrecht), aber die Stadt muß dafür
ein Drittel der Einnahmen nach Freising abgeben (gilt bis 1803).
Nürnberg
Die 1050 erstmals genannte Stadt ("Felsberg") wurde durch Kaiser Heinrich
III. als Mittelpunkt eines Reichsgutbezirks gegründet; N. war vor
1062 Sitz einer Reichsmünzstätte und vor 1112 Zollstätte,
besaß 1173/74 einen Schultheißen, seit 1200 Stadtrecht.
Seit dem 13. Jh. Mittelpunkt der Reichsgutverwaltung; 1219 Großer
Freiheitsbrief, in den 1250er Jahren Anfänge eines städtischen
Rats, seit König Rudolf I. Aufstieg zur Reichsstadt. Auf Grund
der Option des Patrizischen Rats für Karl IV. Trotz des Handwerkeraufstands
1348/49 (s. Zünfte) verpflichtete der Kaiser 1356 (Goldene Bulle)
jeden Römischen König, den 1. Reichstag in Nürnberg abzuhalten
Regensburg
Vermutlich schon zur Römerzeit Bischofssitz. Seit 788 Königspfalz;
von der Mitte des 9. Jh. bis Anfang des 10. Jh. bevorzugte Königsresidenz
im Ostfränkischen Reich, dann wieder Residenz der bayrischen Stammesherzöge.
1245 Reichsstadt; trat 1286 dem Rheinischen und 1381 dem Schwäbischen
Städtebund bei. Bedeutender Warenumschlagsplatz.
Straßburg
Das römische Argentorate entstand um 16 nach als Legionslager,
aus dem sich eine bedeutende Handelsstadt entwickelte; seit etwa 370
eine der stärksten Befestigungen Ostgermaniens; dann ein Hauptort
der swebischen Triboker; 498 dem Fränk. Reich einverleibt, trug
seit dem Ende des 6. Jh. den Namen Strateburgum; fiel 843 an Lotharingien,
mit diesem 870 an das Ostfränkische Reich (später Hl. Röm.
Reich); erstes Stadtrecht um 1150. 1262 konnte sich die Stadt von der
Herrschaft der Bischöfe befreien und wurde Reichsstadt. 1332 gewannen
die Zünfte ein Mitspracherecht in der Verwaltung der Stadt; ab
1381 Mitglied des Rheinischen Städtebundes; seit dem 14. Jh. Mittelpunkt
der Mystik (Meister Eckhart, J. Tauler).
Erläuterungen
Patrizier
Die Familien der wohlhabenden Kaufleute, die Besitzer großer Grundstücke
in der Stadt und die Nachkommen der Dienstmannen des früheren Stadtherrn
verschmolzen durch Heiraten untereinander im Laufe der Zeit zu der obersten
Schicht der Stadtbevölkerung, zu den Geschlechtern oder Patriziern.
Sie schlossen sich zu Gilden zusammen. Zugelassen wurde nur, wer durch
Zeugen nachweisen konnte, daß bereits sein Vater kein Handwerker
mehr war. In manchen Städten mußten die in einen Kaufmannskreis
neu Eintretenden versichern, daß sie ihr Vermögen nicht durch
handwerkliche Arbeit erworben hatten. Das Vorbild waren die Ritter. Wie
die adeligen Damen schritten die reichen Bürgerfrauen mit langer
Schleppe auf der Gasse und beim Kirchgang einher. Wie die ritterlichen
Herren veranstalteten die Kaufleute in manchen Städten Turniere.
In ihren Trinkstuben ging es zu wie in dem Rittersaal einer Burg.
Sie bildeten den Rat der Stadt und brachten nach und nach die Marktverwaltung,
Marktpolizei, Zoll und Hochgericht und das Gericht über Leben und
Tod an sich. Um sich gegen die unliebsame Konkurrenz der Handwerker zu
schützen, setzten sie hohe Marktgebühren an oder ließen
sie von der Marktpolizei vertreiben. Außerdem wurden sie schon in
der Werkstatt scharf beobachtet, die Preise wurden ihnen vorgeschrieben
und sie mußten Steuern zahlen.
Rathaus
Im römischen Reich länglich-rechteckige Saalbauten mit ansteigenden
Rängen. Im ma. Deutschland entstanden fast ausschließlich
Saalbauten; das älteste erhaltene ist das von Gelnhausen (um 1190).
R. wurden fast ausschließlich aus Backsteinen errichtet um den
repräsentativen Charakter des Gebäudes zu unterstützen.
Es konnte auch bei Neugründungen von Städten vorkommen, daß
das R. am Anfang das einzige Gebäude war.
Reichsstädte
Im MA reichsunmittelbare, königliche Städte, auf Reichs- oder
Hausgut der Herrscher oder auch auf kirchlichem Grund vom König
errichtet und ihm zu Diensten und Abgaben verpflichtet. Von diesen R.
sind zu unterscheiden die Reichsvogteistädte, in denen der König
nur die Vogtei besaß, die Stadtherrschaft aber von der Kirche
ausgeübt wurde, auf deren Grund die Stadt errichtet worden war,
sowie die Freistädte (Augsburg, Basel, Köln, Worms u.a., die
im Verlauf des 13. und 14. Jh., häufig in erbitterten Kämpfen
mit ihren königlichen, bischöflichen oder adeligen Stadtherren,
die Unabhängigkeit von diesen erlangten); freie und R. wurden später
vielfach unter der Bezeichnung "freie R." zusammengefaßt.
Städtebünde
Im MA Zusammenschlüsse von Städten zum Schutz ihrer Rechte;
in Deutschland ab dem 13. Jh. zur Sicherung des Landfriedens gebildet,
vor allem aber gegen fürstliche Territorialpolitik und Beeinträchtigung
städtischer Rechte durch den König gerichtet. Die bedeutendsten
Bünde waren der Rheinische Städtebund (gegründet 1254
im Interregnum), der trotz des Verbots durch die Goldene Bulle 1376
von 14 Städten gegründete Schwäbische Städtebund,
der sich mit dem 1381 neugegründeten Rheinischen Bund zum Süddeutschen
Städtebund zusammenschloß, die 1385 die eidgenössischen
Städte mit aufnahmen und die Hanse in Deutschland sowie der Lombardenbund
in Oberitalien unter der Führung Mailands ab 1226.
Stadtrechte
Die innerhalb einer Stadt (innerhalb der Mauern oder der Bannmeile)
geltenden Rechtsnormen. Die vom MA bis ins 19. Jh. geltenden S. umfaßten
Gewohnheits-, Kaufmanns-, Markt- und Stapelrecht (Selbstverwaltung,
niedere Gerichtsbarkeit, Verteidigung) sowie die vom Stadtherrn verliehenen
Privilegien. Durch die Bewidmung von Gründungsstädten mit
dem Recht älterer Städte vor allem im Rahmen der deutschen
Ostsiedlung entstanden sog. Stadtrechtsfamilien. Die bedeutendsten S.
waren das Lübische Recht für die Städte des Ostseeraums
und das Magdeburger Recht mit mehreren hundert Städten bis nach
Rußland. Im süddeutschen Raum galt das Nürnberger Recht.